Schwellenrampe SBK 100-100-22
Länge x Breite: 1.000 x 1.000 mm
Höhendifferenz min/max: 168/215 mm
Tragkraft: 300 kg
Türschwellenrampe BTR 62-80
Länge x Breite: 623/800 x 760 mm
Höhendifferenz Innen a: 70-100 mm
Höhendifferenz Außen b: 65-130 mm
Türschwellenrampe BTR 80-80
Länge x Breite: 800/800 x 760 mm
Höhendifferenz Innen a: 80-120 mm
Höhendifferenz Außen b: 65-130 mm
Türschwellenrampe BTR 62-120
Länge x Breite: 623/1.200 x 760 mm
Höhendifferenz Innen a: 70-100 mm
Höhendifferenz Außen b: 145-215 mm
Türschwellenrampe BTR 80-120
Länge x Breite: 800/1.200 x 760 mm
Höhendifferenz Innen a: 80-120 mm
Höhendifferenz Außen b: 145-215 mm
Einbaurampe RRD 30080
Länge x Breite: 3.000 x 800 mm
Höhendifferenz max.: 757 mm
Tragkraft: 430 kg
Einbaurampe RRD 300100
Länge x Breite: 3.000 x 1.000 mm
Höhendifferenz max.: 757 mm
Tragkraft: 400 kg
Schwellenrampe SBK-N 50
Länge x Breite: 500 x 760 mm
Höhendifferenz max.: 80 mm
Tragkraft: 300 kg
Schwellenrampe SBK-N 80
Länge x Breite: 800 x 760 mm
Höhendifferenz max.: 150 mm
Tragkraft: 300 kg
Schwellenrampe SBK-N 120
Länge x Breite: 1.200 x 760 mm
Höhendifferenz max.: 170 mm
Tragkraft: 300 kg
Einbaurampe RRD 280100
Länge x Breite: 2.800 x 1.000 mm
Höhendifferenz max.: 760 mm
Tragkraft: 430 kg
Rollstuhlschienen ABS 350/23
Länge x Breite: 3.500 x 235 mm
Höhendifferenz max.: 650 mm
Tragkraft: 250 kg/Paar
Rollstuhlschienen ABS-F 350/23
Länge x Breite: 3.500 x 235 mm
Höhendifferenz max.: 660 mm
Tragkraft: 200 kg/Paar
Sie haben nichts Passendes gefunden?
- Rufen Sie uns an:
0371 8000 2595 - Schreiben Sie uns:
kontakt@thiele-shop.info - Oder lassen Sie sich beraten:
Zum Ratgeber
Wer zahlt eine Rollstuhlrampe?
Die Anschaffung einer Rollstuhlrampe wird in der Regel durch Pflegekasse oder Krankenkasse gefördert. In Sonderfällen kommt auch die Unfall- oder Rentenversicherung infrage. Eine Übersicht möglicher Förderungen finden Sie hier.
Welche Steigung für Rollstuhlrampe?
Die optimale Steigung für eine sichere Nutzung der Rollstuhlrampe hängt vom jeweiligen Nutzungsbereich ab. In öffentlichen Bereichen darf die Steigung maximal 6 % betragen, in privaten Bereichen bis zu 20 %. Weitere Infos finden Sie hier.
Wie steil darf eine Rollstuhlrampe sein?
Für öffentliche Bereiche gilt gemäß DIN 18040 „Barrierefreies Bauen“ eine maximale Steigung von 6 % für stationäre Rampen. In privaten Bereichen kann die Steigung bis zu 20 % betragen, je nach Einsatzzweck, Höhendifferenz und Rollstuhltyp. Weitere Infos hier.
Wie lang muss eine Rollstuhlrampe sein?
Die Länge einer Rollstuhlrampe hängt von der Steigung und dem verfügbaren Platz ab. Grundsätzlich gilt: Rampenlänge = Höhendifferenz / Steigung. Ein Rollstuhlfahrer mit Hilfsperson (15 % Steigung) benötigt bei einem 30 cm Höhendifferenz eine 2 m lange Rampe. Mehr Infos hier.
Häufige Fragen zu Rollstuhlrampen
Aktuelle Projekte zur Schaffung von Barrierefreiheit mithilfe von Rollstuhlrampen
Beispiel 1 - Barrierefreie Erschließung über Balkon
Eckdaten Projekt 1
- Höhendifferenz: 1.000 mm
- Steigung: 17 %
- Rampenlänge: 6.000 mm
- Fahrflächenbreite: 800 mm
- Geländer: beidseitig
Kosten
- circa 4.520 EURO (inkl. MwSt. und Fracht)
Beispiel 2 - Rollstuhlrampe zur Überbrückung von 6 Treppenstufen
Eckdaten Projekt 2
- Höhendifferenz: 1.020 mm
- Steigung: 15 %
- Rampenlänge: 7.000 mm
- Fahrflächenbreite: 800 mm
- Geländer: einseitig
Kosten
- circa 4.170 EURO (inkl. MwSt. und Fracht)
Rollstuhlrampe auf Rezept - ganz ohne Vorleistung
Ob im Alter, bei einer Krankheit oder bei einer Gehbehinderung – wenn Treppen und Türschwellen zum unüberwindbaren Hindernis in den eigenen vier Wänden werden, muss so schnell wie möglich eine Rollstuhlrampe her.
Die Anschaffung einer neuen Rollstuhlrampe ist für Betroffene aber nicht nur mit einem hohen Aufwand verbunden, sondern bringt häufig auch eine erhebliche finanzielle Belastung mit sich. In der Regel erstattet die Pflege- oder Krankenkasse zwar die Kosten für die Anschaffung der neuen Rampe. Das Problem ist aber: Betroffene müssen üblicherweise in Vorleistung gehen und können die Kosten erst später bei der Pflege- oder Krankenkasse geltend machen.
Mit unserem neuen Service unterstützen wir Sie daher gezielt bei der Anschaffung einer Rollstuhlrampe: Wir beraten Sie kompetent und ausführlich bei der Auswahl einer passenden Rampe, senden die Rampe zu Ihnen nach Hause und rechnen die Kosten direkt mit der Kasse ab.
Der Weg zur neuen Rollstuhlrampe ganz ohne Vorleistung:
Schritt 1 - Kontaktaufnahme: Um Sie kompetent bei der Auswahl einer passenden Rampe beraten zu können, benötigen wir im ersten Schritt einige Informationen von Ihnen. Die Rampenausführung hängt insbesondere von den folgenden Aspekten ab:
- Höhendifferenz: Die zu überwindende Höhendifferenz ist maßgeblich für die Länge der Rampe.
- Nutzung: Je nach Art des Rollstuhls und der Nutzung ist eine unterschiedliche maximale Steigung vorzusehen. Eine Übersicht über die empfohlenen Steigungen für unterschiedliche Nutzungsarten finden Sie hier.
- Sonderwünsche: Je nach individueller Situation bietet es sich an, die Rampe mit einem Geländer zu versehen.
Damit wir Ihre individuelle Situation einschätzen können, senden Sie uns optimalerweise einige Fotos von der Situation vor Ort zu. Zudem benötigen wir für die Erstellung eines unverbindlichen Angebots die Daten des Antragsstellers
Schritt 2 - Angebot: Der Thiele-Shop erstellt im zweiten Schritt ein unverbindliches Angebot zur Einreichung bei der Kasse. Mit dem Angebot erhalten Sie zudem ein Abtretungsformular – dieses Formular benötigen Sie in Schritt 3.
Schritt 3 - Abtretungserklärung: Nach erfolgreicher Prüfung durch die Kasse schicken Sie die ausgefüllte und unterschriebene Abtretungserklärung an uns zurück.
Schritt 4 - Lieferung: Der Thiele-Shop sendet Ihnen binnen der genannten Lieferzeit Ihre individuelle Rollstuhlrampe zu. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der zuständigen Kasse und dem Thiele-Shop – Sie selbst müssen zu keinem Zeitpunkt in Vorleistung gehen.