Überladebrücke AWB 508
Länge x Breite: 750 x 1.250 mm
Höhendifferenz min/max: 0/100 mm
Tragkraft: 600 kg
Überladebrücke AWB 512
Länge x Breite: 1.200 x 1.250 mm
Höhendifferenz min/max: 60/150 mm
Tragkraft: 600 kg
Überladebrücke AWB 515
Länge x Breite: 1.500 x 1.250 mm
Höhendifferenz min/max: 80/190 mm
Tragkraft: 600 kg
Überladebrücke AWB 518
Länge x Breite: 1.800 x 1.250 mm
Höhendifferenz min/max: 100/225 mm
Tragkraft: 600 kg
Überladebrücke AWB 1010
Länge x Breite: 1.000 x 1.250 mm
Höhendifferenz max: 125 mm
Tragkraft: 1.200 kg
Überladebrücke AWB 1012
Länge x Breite: 1.200 x 1.250 mm
Höhendifferenz min/max: 60/150 mm
Tragkraft: 1.200 kg
Überladebrücke AWB 1015
Länge x Breite: 1.500 x 1.250 mm
Höhendifferenz min/max: 80/190 mm
Tragkraft: 1.200 kg
Überladebrücke AWB 1018
Länge x Breite: 1.800 x 1.250 mm
Höhendifferenz min/max: 100/225 mm
Tragkraft: 1.200 kg
Überladebrücke VB 125/7
Länge x Breite: 1.250 x 1.250 mm
Höhendifferenz min/max: 0/225 mm
Tragkraft: 700 kg
Überladebrücke VB 80/12
Länge x Breite: 800 x 1.250 mm
Höhendifferenz min/max: 0/135 mm
Tragkraft: 1.200 kg
Überladebrücke VB 100/12
Länge x Breite: 1.000 x 1.250 mm
Höhendifferenz min/max: 0/175 mm
Tragkraft: 1.200 kg
Überladebrücke VB 125/12
Länge x Breite: 1.250 x 1.250 mm
Höhendifferenz min/max: 0/225 mm
Tragkraft: 1.200 kg
Überladebrücke AWB 510
Länge x Breite: 1.000 x 1.250 mm
Höhendifferenz min/max: 50/125 mm
Tragkraft: 600 kg
Überladebrücke HFB 7
Länge x Breite: 625 x 1.250 mm
Höhendifferenz min/max: -55/100 mm
Tragkraft: 4.000 kg
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Was sind Überladebrücken?
Bei einer Überladebrücke handelt es sich um eine Konstruktion, die der Be- und Entladung von Lastkraftwagen oder Nutzfahrzeugen dient. Die Konstruktion wird in der Regel direkt an Verladerampen, Verladeschleusen oder Toren von logistisch genutzten Liegenschaften angebaut, um Verladeprozesse effizient und sicher zu gestalten.
Überladebrücken werden in verschiedenen technischen Ausführungen angeboten und bestehen je nach technischer Anforderung aus Stahl oder Aluminium. Während Stahl meist bei hydraulischen Ausführungen eingesetzt wird, bietet Aluminium aufgrund seines geringen Eigengewichts vor allem bei manuell bedienten Überladebrücken Vorteile.
Prüfung von Überladebrücken
Bezüglich der Prüfung von Überladebrücken schreibt die BGR 233 vor, dass sowohl fest verbundene als auch fahrbare Rampen vor der ersten Inbetriebnahme und je nach Bedarf – mindestens aber einmal pro Jahr – von einem Sachkundigen auf eine sichere Funktion geprüft werden. Über diese Prüfung ist ein Nachweis zu führen. Bei einer sachkundigen Person kann es sich beispielsweise um Betriebsingenieure und Betriebsmeister mit ausreichenden Kenntnissen im Bereich der Ladebrücken und der geltenden Vorschriften oder um einen Kundendienstmonteur des Herstellers handeln. Weitere Infos zur DGUV-Rehel 108-006 (ehemals BGR233) finden Sie hier.