6% Steigung: Geeignet für Rollstuhlfahrer ohne Hilfe
10% Steigung: Geeignet für Rollatorfahrer ohne Hilfe
15% Steigung: Geeignet für Rollstuhlfahrer mit schwacher Hilfsperson
20% Steigung: Geeignet für Rollstuhlfahrer mit starker Hilfsperson
Welche Steigung darf eine Rollstuhlrampe haben?

Bei der Berechnung der Rampenlänge für die öffentliche barrierefreie Gestaltung von Gebäuden ist die Norm DIN 18040-1 heranzuziehen. Diese sieht vor, dass die Steigung in öffentlichen Bereichen bei maximal 6 % liegen darf. Weitere Hintergrundinformationen zu der Norm finden Sie in diesem Artikel. Im privaten Bereich empfehlen wir, die Steigung in Abhängigkeit vom Nutzer bzw. der Hilfsperson zu wählen.
Die genaue Längenbestimmung der Rollstuhlrampe ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu gehören:
E-Rollstuhl/E-Scooter: Bei elektrisch angetriebenen Rollstühlen oder Scootern empfehlen wir, den Empfehlungen des Herstellers zu folgen und die Bedienungsanleitung zu berücksichtigen. Dabei ist es zudem wichtig, die Bodenfreiheit zu bestimmen, um die Gefahr des Aufsetzens zu mindern.
Hilfsperson: Wenn nicht gewährleistet ist, dass tatsächlich immer eine Hilfsperson beim Befahren der Rampe anwesend ist, empfehlen wir eine Steigung von maximal 6 % vorzusehen, sodass das Befahren im Notfall auch ohne Hilfsperson erfolgen kann.
Individuelle Situation des Rollstuhlfahrers: Wenn bei dem Nutzer des Rollstuhls eine Lähmung oder eine andere Beeinträchtigung vorliegt, sollte dieser Umstand berücksichtigt werden. Zu steil gewählte Steigungen können im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Nutzer aus dem Rollstuhl herausfällt.
Hinweis: In unserem Onlineshop werden die möglichen Höhendifferenzen bei jeder Rollstuhlrampe individuell angegeben. Die Winkel von Anfahrt und Auflager werden dabei stets für diese Spanne angefertigt. Gerne passen wir die Rollstuhlrampe aber auch auf andere Steigungen an, wenn Ihr individueller Einsatzfall dies erfordert.
Wie lang muss eine Rollstuhlrampe sein?
Die Länge ist abhängig von der benötigten Steigung und dem zur Verfügung stehenden Platz. Je größer die Steigung ist, desto mehr Kraft benötigt der Rollstuhlfahrer bzw. die Hilfsperson.
Die Rampenlänge erhalten Sie mit folgender Formel:
Länge (m) = Höhendifferenz (m) / Steigung
Beispiel 1
Selbstfahrer mit normaler Kraft benötigt eine Rollstuhlrampe für eine Höhendifferenz von 40 cm.
- Selbstfahrer "normal" = 6% Steigung
- Lösung: 0,4 m / 0,06 = 6,6 m
Beispiel 2
Rollstuhlfahrer mit schwacher Hilfsperson benötigt eine Rampe für einen Höhenunterschied von 30 cm.
- Rollstuhlfahrer mit schwacher Hilfsperson = 15% Steigung
- Lösung: 0,3 m / 0,15 = 2,0 m
Beispiel 3
Nutzer eines Elektro-Rollstuhl braucht eine Rampe um eine Höhe von 100 cm zu überbrücken.
- Elektro-Rollstuhl = 20 % Steigung
- Lösung: 1,0 m / 0,2 = 5,0 m
Steigung der Rollstuhlrampe | ||||
Höhendifferenz | 6% | 10% | 15% | 20% |
20 cm | 3,3 m | 2,0 m | 1,3 m | 1,0 m |
30 cm | 5,0 m | 3,0 m | 2,0 m | 1,5 m |
40 cm | 6,6 m | 4,0 m | 2,6 m | 2,0 m |
50 cm | 8,3 m | 5,0 m | 3,3 m | 2,5 m |
60 cm | 10,0 m | 6,0 m | 4,0 m | 3,0 m |
70 cm | 11,6 m | 7,0 m | 4,6 m | 3,5 m |
80 cm | 13,3 m | 8,0 m | 5,3 m | 4,0 m |
90 cm | 15,0 m | 9,0 m | 6,0 m | 4,5 m |
100 cm | 16,6 m | 10,0 m | 6,6 m | 5,0 m |
110 cm | 18,3 m | 11,0 m | 7,3 m | 5,5 m |
120 cm | 20,0 m | 12,0 m | 8,0 m | 6,0 m |
Wie lang muss eine Rollstuhlrampe sein?
Die Länge ist abhängig von der benötigten Steigung und dem zur Verfügung stehenden Platz. Je größer die Steigung ist, desto mehr Kraft benötigt der Rollstuhlfahrer bzw. die Hilfsperson.
Längenrechner
Berechnen Sie ganz einfach die benötige Länge Ihrer Rampe oder Schiene, anhand der vorliegenden Höhe und Steigung:
Die genaue Längenbestimmung der Rollstuhlrampe ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu gehören:
E-Rollstuhl/E-Scooter: Bei elektrisch angetriebenen Rollstühlen oder Scootern empfehlen wir, den Empfehlungen des Herstellers zu folgen und die Bedienungsanleitung zu berücksichtigen. Dabei ist es zudem wichtig, die Bodenfreiheit zu bestimmen, um die Gefahr des Aufsetzens zu mindern.
Hilfsperson: Wenn nicht gewährleistet ist, dass tatsächlich immer eine Hilfsperson beim Befahren der Rampe anwesend ist, empfehlen wir eine Steigung von maximal 6 % vorzusehen, sodass das Befahren im Notfall auch ohne Hilfsperson erfolgen kann.
Individuelle Situation des Rollstuhlfahrers: Wenn bei dem Nutzer des Rollstuhls eine Lähmung oder eine andere Beeinträchtigung vorliegt, sollte dieser Umstand berücksichtigt werden. Zu steil gewählte Steigungen können im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Nutzer aus dem Rollstuhl herausfällt.
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