Überladebrücke HFB 60/125
Länge x Breite: 575 x 1.250 mm
Höhendifferenz min/max: -22/52 mm
Tragkraft: 1.200 kg
Überladebrücke AWB 1008
Länge x Breite: 750 x 1.250 mm
Höhendifferenz min/max: 30/100 mm
Tragkraft: 1.200 kg
Überladebrücke KBS 17
Länge x Breite: 535 x 2.000 mm mm
Höhendifferenz min/max: -90/45 mm
Tragkraft: 4.000 kg
Überladebrücke SKB 14
Länge x Breite: 1.565 x 1.500 mm mm
Höhendifferenz min/max: -215/175 mm
Tragkraft: 4.000 kg
Überladebrücke FBAS05
Länge x Breite: 1.565 x 1.750 mm mm
Höhendifferenz min/max: -215/175 mm
Tragkraft: 4.500 kg
Überladebrücke FBSS05-5
Länge x Breite: 1.500 x 1.750 mm mm
Höhendifferenz min/max: -190/140 mm
Tragkraft: 5.000 kg
Überladebrücke FBAV05
Länge x Breite: 1.565 x 1.750 mm mm
Höhendifferenz min/max: -215/175 mm
Tragkraft: 4.500 kg
Überladebrücke SKB 150175
Länge x Breite: 1.565 x 1.750 mm mm
Höhendifferenz min/max: -215/175 mm
Tragkraft: 4.000 kg
Containerbrücke SG-200.520
Länge x Breite: 1.815 x 2.000 mm
Tragkraft: 7.500 kg
Überladebrücke HFB 55/200
Länge x Breite: 550 x 2.000 mm
Höhendifferenz min/max: -28/60 mm
Tragkraft: 4.000 kg
Überladebrücke HFB 55/200-1
Länge x Breite: 550 x 2.000 mm
Tragkraft: 8.000 kg
Überladebrücke HF 06
Länge x Breite: 1.985 x 1.250 mm
Höhendifferenz min/max: 0/200 mm
Tragkraft: 2.000 kg
Keilbrücke SB 50/125
Länge x Breite: 500 x 1.250 mm
Höhendifferenz min/max: 30/70 mm
Tragkraft: 3.000 kg
Überladebrücke HFB 55/125
Länge x Breite: 550 x 1.250 mm
Höhendifferenz min/max: -28/60 mm
Tragkraft: 4.000 kg
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Was sind Überladebrücken?
Bei einer Überladebrücke handelt es sich um eine Konstruktion, die der Be- und Entladung von Lastkraftwagen oder Nutzfahrzeugen dient. Die Konstruktion wird in der Regel direkt an Verladerampen, Verladeschleusen oder Toren von logistisch genutzten Liegenschaften angebaut, um Verladeprozesse effizient und sicher zu gestalten.
Überladebrücken werden in verschiedenen technischen Ausführungen angeboten und bestehen je nach technischer Anforderung aus Stahl oder Aluminium. Während Stahl meist bei hydraulischen Ausführungen eingesetzt wird, bietet Aluminium aufgrund seines geringen Eigengewichts vor allem bei manuell bedienten Überladebrücken Vorteile.
Prüfung von Überladebrücken
Bezüglich der Prüfung von Überladebrücken schreibt die BGR 233 vor, dass sowohl fest verbundene als auch fahrbare Rampen vor der ersten Inbetriebnahme und je nach Bedarf – mindestens aber einmal pro Jahr – von einem Sachkundigen auf eine sichere Funktion geprüft werden. Über diese Prüfung ist ein Nachweis zu führen. Bei einer sachkundigen Person kann es sich beispielsweise um Betriebsingenieure und Betriebsmeister mit ausreichenden Kenntnissen im Bereich der Ladebrücken und der geltenden Vorschriften oder um einen Kundendienstmonteur des Herstellers handeln. Weitere Infos zur DGUV-Rehel 108-006 (ehemals BGR233) finden Sie hier.