Bis zu 33.000 Euro Förderung durch De-Minimis - Alle Infos zum Förderungprogramm 2021

Neues Jahr, neue Fördermöglichkeiten – auch 2021 können Sie wieder von der De-Minimis Förderung des Bundes profitieren und bis zu 33.000 Euro für sicherheits- und umweltbezogene Maßnahmen rund um Ihre Nutzfahrzeuge erhalten. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Informationen über De-Minimis zusammen und gibt Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung vom Antrag bis zur Auszahlung. Erfahren Sie außerdem, was im Vergleich zur Förderperiode 2020 in diesem Jahr neu ist.  

Was ist De-Minimis?

De-Minimis ist ein Förderprogramm des Bundes, in dessen Rahmen Unternehmen beim Bundesamt für Güterverkehr staatliche Beihilfen für umwelt- und sicherheitsfördernde Maßnahmen beantragen können.

Was wird gefördert?

Die Förderung bezieht sich auf den Kauf, die Miete oder das Leasing von zusätzlichen, gesetzlich nicht per se vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenständen, Einrichtungen und Maßnahmen im Bereich Umwelt und Sicherheit. Das gilt auch im Zusammenhang mit dem Kauf eines Neufahrzeugs. Auch Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung sind förderfähig. Maßnahmen können fahrzeugbezogen sein, wie z.B. der Erwerb von Fahrerassistenzsystemen, personenbezogen, wie z.B. Aufwendungen für Sicherheitsausstattung oder zur Effizienzsteigerung, wie z.B. der Erwerb von Telematiksystemen.

Für Ihren Einkauf bei Thiele Shop bedeutet das konkret, dass Sie sich die Ausgaben für Systeme zur Beseitigung gefährlicher Dachlasten und Enteisung wie zum Beispiel ein Enteisungsgerüst, ein Roof Safety Airbag oder eine Enteisungsleiter subventionieren lassen können.

Im Vergleich zur letzten Förderperiode sind nun auch Beratungen zu automatisierungs- oder digitalisierungsbezogenen Fragen der Unternehmensführung förderfähig sowie Beratungen zur Cyber Security, um zum Beispiel schadhafte E-Mails oder Cyber-Angriffe besser erkennen zu können. Nicht mehr zuwendungsfähig sind dagegen Ausgaben für den Umbau bzw. die Umrüstung eines ursprünglichen Dieselantriebs hin zu einem Erdgasantrieb(CNG), Flüssigerdgasantrieb(LNG) oder Autogasantrieb(LPG). Weitere Details dazu erhalten Sie hier.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Um als Antragsteller in der aktuellen Förderperiode 2021 Erfolgschancen zu haben, müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr (laut § 1 Güterkraftverkehrsgesetz) durchführen und zum Stichtag, den 1. Dezember 2020, Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeugen sein. Darunter fallen Kraftfahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt. Als selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Unimogs oder Traktoren zugelassene Fahrzeuge sind nicht förderfähig.

Wie viel Förderung können Sie erhalten?

Die Zuwendung ist eine reine Anteilfinanzierung und beträgt immer maximal 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Diese entsprechen in der Regel den Nettoausgaben.

Der maximale Förderhöchstbetrag je antragstellendes Unternehmen ermittelt sich aus dem Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug von bis zu 2.000 Euro multipliziert mit der Anzahl der schweren Nutzfahrzeuge, die zum Stichtag, dem 1. Dezember 2020, auf das Unternehmen als Eigentümer oder Halter zugelassen sind. Der absolute Förderhöchstbetrag für jedes Unternehmen ist auf 33.000 Euro begrenzt. Das bedeutet, dass mehr als 17 förderfähige schwere Nutzfahrzeuge nicht berücksichtigt werden können. Für den Fall, dass bei einzelnen nachgewiesenen Fahrzeugen eine Förderfähigkeit nicht gegeben ist, können Sie beim Antrag bis zu 19 Fahrzeuge angeben.

Von A – bis Antrag bis Z wie Zahlung

 Die Antragsfrist für die Förderperiode 2021 im Förderprogramm „De-minimis“ beginnt am 07. Januar 2021 und endet am 30. September 2021. Währenddessen können Sie bis zu fünf Anträge - ein Erstantrag und vier Folgeanträge - stellen. Anhand Ihrer Angaben wird Ihr unternehmensbezogener Förderhöchstbetrag ermittelt. Sie können entweder eine Zuwendung in voller Höhe dieses Wertes beantragen oder weniger und behalten sich den Rest Ihres Förderhöchstbetrages für spätere Folgeanträge vor.

Die Antragsstellung muss ausschließlich online über das eService Portal unter https://antrag-gbbmvi.bund.de/erfolgen.

Anhand Ihrer Angaben wird Ihr unternehmensbezogener Förderhöchstbetrag ermittelt. Sie können entweder eine Zuwendung in voller Höhe dieses Wertes beantragen oder weniger und behalten sich den Rest Ihres Förderhöchstbetrages für spätere Folgeanträge vor.

Welche Infos und Dokumente müssen Sie einreichen?

Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag einreichen, müssen Sie Antrag Teil A nehmen. Teil B ist nur für Folgeanträge. Beim Erstantrag werden zwei unterschiedliche Gruppen von Antragsstellern unterschieden, A1 für einzelne Unternehmen und A2 für einen Unternehmensverbund.

Nur im Erstantrag A können die Fahrzeuge angegeben werden, durch die sich das Fördervolumen berechnet. Nach positivem Bescheid kann kein erneuter Erstantrag gestellt werden, sondern nur noch Folgeanträge. Sie können bis 30.09.2021 maximal bis zu fünf Anträge (ein Erstantrag und vier Folgeanträge) einreichen. Maßnahmen werden nur gefördert, wenn sie nicht bereits vor dem Einreichen der jeweiligen Anträge begonnen wurden.

Mit dem Antrag müssen Sie auch Fahrzeugnachweise und ein unterschriebenes Kontrollformular abgeben. Letzteres können Sie innerhalb von zwei Wochen nachreichen, ohne dass sich das Antragsdatum verändert. Danach zählt der Eingangstag des Kontrollformulars, das bis spätestens zum 30.09.2021 beim Bundesamt eingegangen sein muss.

Als Fahrzeugnachweis gelten elektronische Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) oder eine Fahrzeugaufstellung durch die Straßenverkehrsbehörde. Bei Folgeanträgen muss zusätzlich noch eine Anlage eingereicht werden, um bereits erhaltene Beihilfen nachzuweisen. Das Bundesamt für Güterverkehr stellt hierzu weitere Informationen sowie ein Muster des Fahrzeugscheins und Vorlagen für die Fahrzeugaufstellung zur Verfügung.

Sind Sie als Antragssteller nicht der Fahrzeughalter, ist dem Antrag ein Nachweis beizufügen, dass Sie zum Stichtag, dem 1. Dezember 2020, Eigentümer der Fahrzeuge sind. Als Nachweis gilt die Bestätigung eines Steuerberaters, eine Aufstellung zum Anlagevermögen, eine Kaufvertragsurkunde oder eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).

Bewilligungszeitraum, Verwendungs- und Zahlungsnachweis

Der Zeitraum vom Eingang des vollständigen Antrags bis zur Beendigung der Maßnahme wird als Bewilligungszeitraum bezeichnet. Eine Maßnahme gilt dann als vollständig durchgeführt, wenn der entsprechende Gegenstand tatsächlich geliefert und das Fahrzeug damit ausgerüstet oder die vertragliche Leistung in Anspruch genommen wurde. Die Rechnung für die Maßnahme muss vollständig gezahlt worden sein.

Der Antragsteller hat dafür fünf Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheids Zeit. Den Nachweis hat der Antragsteller erst nach der Durchführung zu erbringen. Dafür muss er den sogenannten Verwendungsnachweis, d.h. den Antrag auf Auszahlung und das Kontrollformular über das eService Portal einreichen.

Zahlungsnachweise sind ausschließlich nach Aufforderung durch das Bundesamt vorzulegen. Dabei ist es wichtig, dass der tatsächliche Geldfluss nachgewiesen wird z.B. durch Kontoauszüge, Online-Banking Quittungen, Einzelüberweisungsbestätigungen oder Umsatzaufstellungen. Rechnungen sind nicht zulässig.

Beispiel

Unternehmer M. Muster plant den Kauf eines Roof Safety Airbags für 1.637 € Euro Brutto und möchte die De-Minimis Förderung dafür beantragen. Am 05.02.2021 stellt er daher erstmals den Antrag über das eService Portal des Bundesamts für Güterverkehr. Da er zum Stichtag, den 1. Dezember 2020, nur ein schweres Nutzfahrzeug mit einem Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen hält, kann er eine maximal mögliche Förderung von 2.000 Euro erhalten, jedoch nur maximal 80 Prozent der Ausgaben, also 1.310 Euro.

Zusammen mit dem Antrag A 1 reicht er eine digitale Kopie seines Fahrzeugscheins ein. Das unterschriebene Kontrollformular reicht er eine Woche später ein. Als Antragsdatum gilt nach wie vor der 05.02.2021.

Da M. Muster den Roof Safety Airbag dringend benötigt, kauft er ihn bei Thiele Shop am 15.02.2021. Der Kauf ist damit nicht förderschädlich, denn er erfolgt nach der vollständigen Antragsstellung.

Sein Zuwendungsbescheid erfolgt am 25.03.2021.

Der Einbau erfolgt am 01.04.2021, die Rechnung ist schon beglichen. Damit ist die Maßnahme beendet, eindeutig im Rahmen der fünfmonatigen Frist, bis zum 25.08.2021.

Um die Förderung ausgezahlt zu bekommen, muss er noch den Verwendungsnachweis, d.h. den Antrag auf Auszahlung und das Kontrollformular spätestens am 25.08.2021 über das eService Portal einreichen.


Wir hoffen, diese Übersicht hat Ihnen geholfen, einen besseren Überblick über das Förderprogramm und die einzelnen Antragsschritte zu erhalten und wünschen Ihnen viel Erfolg dabei, Ihre persönlichen De-Minimis Förderung zu erhalten. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Sinne der Übersichtlichkeit nur zentrale Informationen über das Förderprogramm De-Minimis mit Fokus auf die Förderperiode 2021 berücksichtigt haben und kein Anspruch auf Vollständigkeit besteht. Weitere Informationen und Details rund um die De-Minimis Förderung erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Güterverkehr.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Passende Artikel
Im Sommer kann diese Enteisungsleiter problemlos als Teleskopleiter verwendet werden.

Enteisungsleiter

Inhalt 1 Stück
1.087,93 € *