Winter is coming - Teil 2

Temperaturen um den Gefrierpunkt und LKW-Fahrer wissen genau: ein unbequemer aber wichtiger Kontrollblick auf das Dach ist Pflicht. Gehen sie dieser nicht nach, haften sie im Falle eines Unfalls, der durch die herabfallenden Schnee- oder Eislasten ihres Dachs verursacht wurde und das kann nicht nur teuer werden.

 

Räumung vergessen, wer muss haften und welche Strafen drohen?

Werden Eis und Schnee vor Fahrtantritt nicht beseitigt und fallen diese während der Fahrt vom Dach, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor und dem Fahrer drohen auch ohne Schaden ein Verwarnungsgeld von 25 Euro. Wird die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, z. B. wenn rutschender Schnee die Sicht durch die Frontscheibe behindert, werden 50 Euro fällig und Punkte im Flensburger Zentralregister. Bei einem Verkehrsunfall erhöht sich das Bußgeld auf 75-120 Euro in Verbindung mit 3 Punkten. Werden Personen verletzt, ist das Strafmaß höher. Als Beispiel kann eine Entscheidung des OLG Bamberg vom 18. Januar 2011 (Aktenzeichen 3  Ss OWi 1696/10) herangezogen werden. Der angeklagte LKW-Fahrer war seiner Räumungspflicht vor Fahrtantritt nicht nachgekommen und behinderte durch herabstürzende Eisbrocken den nachfolgenden Verkehr. Das OLG Bamberg verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 80 Euro und drei Punkten in Flensburg. Hätten die Eisstücke jemand verletzt oder gar getötet, wäre eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren gegen ihn ausgesprochen worden.

 

Und wo steht das? Eine Aufgabe, viele Paragraphen!

Es gibt in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) keine ausdrückliche Verpflichtung zur Beseitigung von Eisplatten auf Fahrzeugdächern. Aber nach § 23 Absatz 1 Satz 2 StVO hat jeder, der ein Fahrzeug führt, dafür zu sorgen, dass es in einem verkehrssicheren Zustand ist. Hieraus begründet sich rechtlich eine Verantwortlichkeit des Fahrers zur Beseitigung von Schnee und Eisplatten auf dem Dach oder der Dachplane. Gleiches kann aus § 1 Absatz 2 StVO geschlussfolgert werden, der verlangt, dass sich ein Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr stets so zu verhalten hat, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Ein Verstoß gegen diese Paragraphen wird im § 49 StVO nochmal explizit als Ordnungswidrigkeit aufgeführt.

Werden Personen verletzt oder sogar getötet, leitet die Staatsanwaltschaft Ermittlungen im Sinne von § 229 (fahrlässige Körperverletzung) bzw. § 222 (fahrlässige Tötung) StGB ein.

Wenn Eisplatten auf die Fahrbahn fallen und dort liegen gelassen werden, ist zusätzlich der § 32 StVO betroffen, der besagt, dass es verboten ist, die Straße zu verschmutzen, zu benetzen oder Gegenstände auf die Fahrbahn zu bringen oder diese dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Der Verantwortliche ist angehalten die Gefahrenstelle zu beseitigen und bis dahin ausreichend kenntlich zu machen.

Nicht selten kommt es vor, dass die LKW-Fahrer gar nicht mitbekommen, wenn sich Schnee oder Eis von Ihrem Dach lösen. Kommt es dann zu einem Unfall liegt auch noch ein Verstoß gegen § 142 StGB vor - unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Auch Unternehmer müssen im Winter besondere Sorgfalt walten lassen, denn sie tragen als Halter ebenfalls Verantwortung (§ 31 in Verbindung mit § 69a StVZO). Hierfür müssen sie vom Zustand des Fahrzeugs Kenntnis haben und das Fahrzeug muss sich in ihrem Zugriffsbereich befinden. Nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften sind sie verpflichtet, ihre Fahrer zu unterweisen.

 

Wie sollte man sich verhalten, falls man betroffen ist?

Betroffene Autofahrer sollten sich möglichst das Kennzeichen, den Unfallort und die Unfallzeit notieren, denn Sie können sich wegen des entstandenen Schadens an die Kfz-Haftpflichtversicherung des LKWs oder des Anhängers wenden. Wichtig ist ein Nachweis, von welchem Fahrzeug Schnee oder Eisplatten fielen, deshalb empfiehlt der ADAC Zeugen zu notieren und Beweise zu sichern.

Auch die eigene KFZ-Versicherung springt unter bestimmten Umständen ein: Zum Beispiel, wenn es zur Beschädigung der Windschutzscheibe kommt, aber der Verursacher weiter fährt, weil er es vielleicht gar nicht bemerkt hat und auch der Autofahrer unter Schock steht und vergisst sich das Kennzeichen zu merken. In diesem Fall zahlt die eigene Teilkaskoversicherung den Ersatz oder die Ausbesserung von Autoscheiben. Hat er eine Vollkaskoversicherung, übernimmt diese auch die darüberhinausgehenden Reparaturkosten. Am besten ist es immer einen größeren Sicherheitsabstand zu halten und die LKWs genau im Blick zu behalten. Sollten Sie beobachten, dass sich Dachlasten lösen, empfiehlt es sich, den Lkw-Fahrer per Lichthupe darauf hinzuweisen.

 

Bei diesen Anzeichen müssen die Alarmglocken läuten

Damit es erst gar nicht so weit kommt, sollten Fahrer im Winter lieber einmal mehr als einmal zu wenig ihr Dach oder ihre Plane überprüfen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn es bei Fahrtunterbrechung regnet und die Temperatur plötzlich unter den Gefrierpunkt fällt, insbesondere in Verbindung mit beginnendem Schneefall. Auch wenn ein LKW vor Fahrtantritt ohne Überdachung abgestellt und dann übergeben wird, sollte immer eine Überprüfung stattfinden oder wenn es während der Fahrt zu starkem Schneefall kommt und beim Bremsen, Beschleunigen oder in Kurven die Gefahr besteht, dass weißes Pulvergeschoss abgefeuert wird. Denn so spannend Action-Filme auch sind, ist wohl jeder froh, wenn sie nicht zum Reality-TV auf unseren Straßen werden.

 

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Passende Artikel
Der Luftschlauch hebt binnen weniger Sekunden die Lkw-Plane und somit können Eis- und Schneemassen problemlos vom Dach beseitigt werden.

RSAB-System

Inhalt 1 Stück
1.636,85 € *
Der ausziehbare ALU-Eisschieber eignet sich hervorragend zum Räumen von Lkw-Dächern - mithilfe der PCVScheibe können Eisplatten bereits auf dem Dach zerklerinert werden.

Schnee- und Eisschieber

Inhalt 1 Stück
300,10 € *
Im Sommer kann diese Enteisungsleiter problemlos als Teleskopleiter verwendet werden.

Enteisungsleiter

Inhalt 1 Stück
1.087,93 € *