Förderung von Rollstuhlrampen – Bis zu 4000 Euro von der Kasse

Egal ob durch einen Unfall oder eine Krankheit, vorübergehend oder dauerhaft: eine Gehbehinderung kann viele Ursachen haben, aber vor allem hat sie viele Folgen. Eine davon ist die barrierefreie Umgestaltung des eigenen Wohnumfelds, die häufig mit hohen Kosten verbunden ist. Unterstützung durch gesetzliche Kassen und Versicherungen können dabei eine erhebliche Entlastung bringen. Auch der Kauf von Rollstuhlrampen wird gefördert, jedoch gilt es einiges zu beachten und wie so häufig im Leben kommt es auf den Typen an.

Dieser Artikel verrät, welche Rollstuhlrampen gefördert werden, wer als Träger für die Finanzierung in Frage kommt und und welche Schritte Sie beim Kauf einer Rollstuhlrampe beachten sollten.

 

Wer trägt die Kosten?

Als Leistungsträger kommen die Krankenkasse, die Pflege- sowie die Rentenversicherung in Frage. Erstere zahlt grundsätzlich, wenn die Maßnahme der Behandlung einer Krankheit dient. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Person einen Schlaganfall erlitten hat, daher zeitweise auf einen Rollator angewiesen ist und ihre Wohnung barrierefrei gestaltet werden muss. Aufgrund des vorübergehenden Charakters werden hier meist nur mobile Rampe gezahlt. Ist eine Person dagegen dauerhaft auf eine Rollstuhlrampe angewiesen, zahlt die Pflegekasse. Hierbei werden auch stationäre Rampen finanziert. Dient die Maßnahme der Rehabilitation, um die Genesung zum Beispiel nach einem Reha-Aufenthalt weiter zu fördern, dann kommt auch die Rentenversicherung als Kostenträger in Frage. Auch die Unfallversicherung kann bei einer Gehbehinderung in Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufsunfähigkeit als Kostenträger für eine Rollstuhlrampe eintreten.

In allen Fällen gilt: wer sich vorher absichert, spart sich hinterher lästigen Ärger. Wir empfehlen Ihnen daher, vor einem Kauf den Kostenträger zu kontaktieren und abzuklären, ob er ihre gewünschte Rampe finanziert. Oftmals ist es auch eine Frage des Rampentyps, ob eine Kasse oder eine Versicherung Leistung erbringt oder nicht.

Weitere Informationen zu den Kostenträgern und deren Bedingungen finden Sie im Artikel "Rollstuhlrampe auf Rezept".

 

Welche Kosten werden übernommen?

Die Pflegekassen gewähren seit 2015 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 4.000 Euro für eine Umbaumaßnahme bzw. zur Verbesserung des Wohnumfeldes, in dem der Versicherte dauerhaft lebt. Der Zuschuss wird je Umbau gewährt, wobei damit sämtliche Maßnahmen gemeint sind, die zum Zeitpunkt des Zuschussgewährung erforderlich sind. 

Wie üblich stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage, wo und wann man diese beantragen muss. Im Falle einer Finanzierung durch die Pflegeversicherung zählt das erste Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Werden hiernach technische Hilfsmittel oder Umbaumaßnahmen empfohlen, gilt dies bereits als Antrag. Ansonsten ist vor jeder Maßnahme ein Antrag auf Kostenübernahme zusammen mit einem entsprechenden Kostenvoranschlag zu stellen. Der Antrag muss dabei nicht zwingend vor der Durchführung erfolgen, jedoch besteht das Risiko, dass die Pflegekassen im Nachhinein die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr prüfen können und dadurch für den Pflegebedürftigen, der in der Beweispflicht ist, ein Nachteil entstehen kann. Sie sollten daher zur Sicherheit immer vor der Durchführung einen entsprechenden Antrag stellen. Dieses Vorgehen empfehlen wir auch bei allen anderen Kostenträgern.

 

Rollstuhlrampe auf Rezept - ganz ohne Vorleistung

Mit unserem neuen Service unterstützen wir Sie daher gezielt bei der Anschaffung einer Rollstuhlrampe: Wir beraten Sie kompetent und ausführlich bei der Auswahl einer passenden Rampe, senden die Rampe zu Ihnen nach Hause und rechnen die Kosten direkt mit der Kasse ab. Genaue Details zu unserem Angebot finden Sie im Artikel "Rollstuhlrampe auf Rezept ohne Vorleistung".

rollstuhlrampe-finanziert-durch-pflegekasse-oder-krankenkasse-ohne-vorleistung

 

 

Was kostet eine gute Rollstuhlrampe?

Grundsätzlich variieren die Preise einer Rollstuhlrampe je nach Qualität und Art, wobei insbesondere mobile und stationäre Systeme unterschieden werden. Da wir bei Thiele Shop großen Wert auf gut verarbeitete und sichere Produkte legen, finden Sie bei uns ausschließlich Rampen renommierter Hersteller.

Schwellenrampen erhalten Sie bereits ab 189,99 Euro, Rollstuhlschienen ab 244,99 Euro und eine mobile Rampe ab 585,54 Euro. Eine stationäre Rampe ist ab 612,85 Euro erhältlich. Rampen in klappbaren Ausführungen gibt es ab 728,64 Euro.

Sicherlich erhalten Sie in anderen Shops auch günstigere Produkte, jedoch empfehlen wir Ihnen immer auf die Qualität zu achten und folgende Kriterien zu berücksichtigen:

✔ ausreichend hohe Tragkraft – gute Standards tragen 325 kg und mehr
✔ ausreichende Breite der Fahrfläche
✔ robuste und witterungsbeständige Bauweise z.b. aus eloxiertem Aluminium
✔ beidseitiger Sicherheitsrand (40 mm und höher) gegen seitliches Abrutschen
✔ Antirutschbeschichtung für maximalen Halt im Innen- und Außenbreich
✔ optional mit Geländer nachrüstbar

Informationen zu der passenden Rampensteigung bzw. Rampenlänge erhalten Sie im Artikel "Welche Steigung bzw. Länge sollte eine Rollstuhlrampe haben?".

Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, wählen Sie ein Produkt aus unserem Shop und lassen Sie sich unverbindlich und persönlich von unseren Rampen-Profis unter 0371 8000 2595 beraten.

Zu guter Letzt stellt sich vor allem die Frage, welche Rampen durch die Kassen und Versicherungen getragen werden. Auch hier machen wir es Ihnen so einfach wie möglich, mehr dazu im nächsten Abschnitt.

 

Welche Rampen sind förderfähig?

Welche Rollstuhlrampen bezahlt werden, ist von Kostenträger zu Kostenträger unterschiedlich geregelt. Am sichersten ist es, vor der Anschaffung mit der jeweiligen Stelle Kontakt aufzunehmen. Um eine zuverlässige Aussage zu erhalten, sollten Sie gleich einen Kostenvoranschlag inklusive aller Daten zur gewünschten Rampe einreichen. Gern erstellen wir Ihnen hierfür unverzüglich ein Angebot. 

Ein aussagekräftiger Anhaltspunkt ist außerdem das offizielle Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Es wird regelmäßig vom GKV-Spitzenverband erstellt und listet von der Leistungspflicht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung umfasste Hilfsmittel auf. Produkte werden hier auf Antrag der Hersteller eingestellt, jedoch nur, wenn sie bestimmte Eigenschaften und Qualitätsmerkmale aufweisen. Zwar ist das Hilfsmittelverzeichnis nicht bindend im rechtlichen Sinne, jedoch schafft es Markttransparenz und dient den Kostenträgern als Auslegungs- und Orientierungshilfe. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie für eine der im Verzeichnis aufgeführten Rollstuhlrampen eine Finanzierung erhalten, ist daher sehr hoch.

Rollstuhlrampen finden Sie im Verzeichnis in der Gruppe 22 „Mobilitätshilfen“ mit dem Ort 50 „Innenraum und Außenbereich/Straßenverkehr“ und der Untergruppe „Rampensysteme“. Folgende Beschreibung ist hier zu finden:

„Mobile Rampen zum Befahren mit Rollstühlen und Gehhilfen sind transportable Rampensysteme, welche die Versicherte oder den Versicherten in die Lage versetzen, ein Gebäude zu verlassen bzw. wieder aufzusuchen. Sie ermöglichen die Überwindung von Höhenunterschieden mit oder ohne Fremdhilfe (z. B. Treppenstufen) und dienen somit der Befriedigung von Grundbedürfnissen. Die Rampensysteme sind längenvariabel gestaltet oder verfügen über eine feste Länge. Sie bestehen in der Regel aus Aluminium (oder ähnlichen Leichtmetallen), ggf. auch aus Kunststoff, und weisen ein Anti-Rutsch-Material auf der Lauffläche auf, so dass ein sicheres Befahren durch den Rollstuhl/die Gehhilfe ermöglicht wird. Sie sind entweder als vollflächige, einteilige Rampe ausgeführt, so dass sie auch durch die Hilfs-/Pflegeperson genutzt werden können, oder als paarweise Rampen, die im notwendigen Abstand voneinander aufgelegt werden. Die Rampen haben eine seitliche Begrenzung gegen Abrutschen, eine Spurbreite von ca. 20 cm bei zweispurigen Rampen und sind mindestens bis zu 200 kg belastbar. Diese Produkte sind für den leihweisen Einsatz geeignet.“

Um Ihnen die Auswahl zu erleichtern, haben wir in der folgenden Tabelle alle Rampen aus dem aktuellen Hilfsmittelverzeichnis aufgelistet, die Sie bei uns erwerben können. Über den jeweiligen Link gelangen Sie direkt zum Artikel im Shop.

 Produktnummer

 Produktbezeichnung

 Herstellername

 Link zum Artikel im Thiele Shop

 22.50.01.0014

Stepless feste Rampe, breit, Nrn. 30030-100 - 30030-300

 V. Guldmann A/S

https://www.auffahrrampen-thiele.de/rollstuhlrampe-tsd-100

 22.50.01.0030

Rollstuhl-Auffahrhilfe ABS, Art.-Nrn. 082.00.004, 082.00.005, 082.00.001, 082.00.002, 082.00.003

 Altec GmbH

https://www.auffahrrampen-thiele.de/rollstuhlschienen-abs-100/23

 22.50.01.0031

Rollstuhl-Auffahrhilfe ABS-F, Art.-Nrn. 082.55.005, 082.55.001, 082.55.002, 082.55.003

 Altec GmbH

https://www.auffahrrampen-thiele.de/auffahrschienen-absf-150/23

 22.50.01.0032

Rollstuhl-Auffahrhilfe ABS-Z, Art.-Nrn. 082.66.001, 082.66.002, 082.66.003

 Altec GmbH

https://www.auffahrrampen-thiele.de/auffahrschienen-absz-200/23

 22.50.01.0033

Rollstuhl-Auffahrhilfe RAS, Art.-Nrn. 082.20.000, 082.20.001, 082.20.002

 Altec GmbH

https://www.auffahrrampen-thiele.de/rollstuhlschienen-ras-200-23

 22.50.01.0034

Rollstuhl-Auffahrhilfe RAS-F, Art.-Nrn. 082.10.002, 082.10.000, 082.10.001

 Altec GmbH

https://www.auffahrrampen-thiele.de/rollstuhlschienen-ras-f-200-23

 22.50.01.0060

Stepless Rampe EasyFold-Pro, Art.-Nrn. 30080-095, -120, -150, -180, -210

 V. Guldmann A/S

https://www.auffahrrampen-thiele.de/rollstuhlrampe-tsg-095

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit folgendem Link gelangen Sie auf die Seite des Hilfsmittelkatalogs mit der kompletten Auflistung aller Rampen (Stand: 23.09.2019) https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/HimiWeb/produktlisteZurArt_input.action?paramArtId=1071

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